Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld der Pflegestufen 1-3 erhält, wird durch anerkannte Beratungsstellen oder einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten.

 

Auch Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, können diese Beratung wahrnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung der Qüalität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege.